Hinweise für Anlässe im Schloss Roggwil
Schlossfrauen
Für Anlässe im Schloss ist es empfehlenswert, dass mindestens eine Person anwesend ist, die sich im Schloss, speziell im Office, gut auskennt. Dazu eignen sich besonders unsere Schlossfrauen. (CHF 30.— in der Std., Empfehlung: 1 Schlossfrau pro 25 Personen). Ihr Einsatz wird von der Verwaltung organisiert. Sie nimmt Ihre Reservation gerne ein paar Wochen vor dem Fest entgegen. Tel. 071/ 455 17 52
Catering / Floristik
Eine Liste von Speise- und Getränkelieferanten sowie Floristen aus der Region kann bei der Verwaltung bezogen werden.
Tischordnung und Gedecke
Auf Wunsch können wir Ihnen je nach gemietetem Raum ein Layout senden, wo Sie Ihre eigene Tischordnung wählen können. Wir bitten Sie, uns bis spätestens 2 Wochen vor dem Anlass Ihre gewünschte Tischordnung bekannt zu geben, damit wir diese für Sie stellen können.
Endreinigung und Abfälle
Die Abrechnung der Endreinigung erfolgt nach Aufwand durch unser Personal. Im Barocksaal ist die Endreinigung durch das Schlosspersonal obligatorisch, bei den anderen Räumen wird je nach Zustand nachgereinigt. Hohe Reinigungskosten können vermieden werden, wenn vorgängig aufgeräumt, gewischt und insbesondere das Office sauber gereinigt wird (Putzmittel bitte selbst mitnehmen) und alles wieder am richtigen Ort versorgt wird. Gläser und Besteck nach der Abwaschmaschine bitte umgehend abtrocknen und gemäss Beschriftung einräumen. Bitte sämtliche Dekorationen entfernen und die Tischtücher auf den Tischen liegen lassen. Ein 35L Abfallsack (Barocksaal ein 60L) wird gratis entsorgt, jeder weitere 35L Abfallsack wird mit CHF 5.- verrechnet!
Nachtruhe, ein heikles Thema!
Hochzeitsfeste müssen um 4.00 Uhr (ab 2.00 Uhr keine oder leise Musik), jegliche anderen Anlässe um 2.00 Uhr beendet werden! Wir bitten Sie die gesetzliche Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten! Bei einer angezeigten Nachtruhestörung werden Sie gemäss § 40 EG StGB bestraft. Schliessen Sie bei Musik die Fenster und stellen Sie die Musik bei Lüftungspausen ab. Die Nachbarn danken Ihnen dafür.
Parkordnung
Es ist untersagt auf dem Schlossplatz mit Brunnen, sowie auf dem Trottoir zu parkieren! Informieren Sie bitte Ihre Gäste, die Autos auf den Parkplätzen der Schlossscheune und den markierten Parkplätzen entlang der Strasse sowie beim Gemeindehaus zu parkieren. Beim Wegfahren bitte Nachtruhe beachten!
Beschädigungen
Beschädigungen am Mobiliar, an der Schlossliegenschaft und an der Umgebung müssen Ihnen in Rechnung gestellt werden. Beachten Sie bitte insbesondere folgendes: Mobiliar aus dem Schloss gehört nicht nach draussen! Dazu müssen die Festbänke reserviert werden. Im Schloss keine Nägel einschlagen! Für Dekorationen und Bilder usw. besteht im ganzen Schloss eine Aufhängevorrichtung. Mit Autos nicht über die Wiesen fahren. Anlieferungen müssen ausschliesslich hinter dem Schloss erfolgen. Mit Konfetti und Reis zu werfen ist vor und im Schloss untersagt!
Brandschutzanlage
Zu viel Rauch von Wunderkerzen oder Discoanlagen löst den Feueralarm aus! Bitte besprechen Sie eine solche Nutzung vorher mit der Verwaltung und informieren Sie sich über das Ausschalten der Brandschutzanlage bei Fehlalarmen. Wenn die Feuerwehr bei Fehlalarm ausrücken muss, kostet Sie das mindestens CHF 800,00. Das Schloss Roggwil ist umgeben mit historischen Gebäuden. Aus diesem Grund ist es verboten Feuerwerk und Ballone mit Wunderkerzen im ganzen Dorfkern steigen zu lassen. Sollten diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
Tarife in CHF
Barocksaal Freizeitraum Roggwilerstube Keller je Wiese
mit Kapelle vorn hinten
Raummiete 500,00 200,00 250,00 200,00 150,00 150,00
Stiftungsmitglieder 400,00 150,00 180,00 150,00 120,00 120,00
Ganzes Schloss pauschal: CHF 1000.- bzw. CHF 750.- für Stiftungsmitglieder
Miete für Gedecke pro Person: ohne Tischwäsche CHF 5.- mit Tischwäsche CHF 9.-
Miete nur Tischwäsche CHF 5.- pro Stück
Endreinigung eine Stunde inkl. - jede weitere Stunde CHF 30.- nach Aufwand
Kosten bei Nichtnutzung des Raumes
Bei Nichtnutzung eines Raumes (Schlechtwetter/Schönwetter) trotz Reservierung werden die vollen Kosten des Raumes verrechnet, da dieser dann nicht anderweitig vermietet werden kann.
Mehrere Räume teuerster Raum gemäss Preisliste, jeder weitere Raum 50% der Raummiete
Konzerte 50% der Raummiete des Barocksaales, zusätzlich Erstellen der Konzertbestuhlung CHF 60.- und evtl. der Bühne CHF 80.-
Tagungen ganzer Tag - volle Raummiete
Sitzungen bis einen halben Tag - 50% der Raummiete
